39418 Staßfurt

2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66/22 „Wohngebiet An der alten Eisfabrik“ in Staßfurt OT Atzendorf (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Bebauungsplan Nr. 66/22 „Wohngebiet An der alten Eisfabrik“ in Staßfurt OT Atzendorf (2. Entwurf)

Verfahrensort:
39418 Staßfurt

Rechtsgrundlage:
Erneute Veröffentlichung im Internet nach Veränderung oder Ergänzung mit erneuter Einholung der Stellungnahmen. Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung gemäß § 4a(3) BauGB

Verfahrensbeschreibung:
Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66/22 „Wohngebiet An der alten Eisfabrik“ in Staßfurt OT Atzendorf wurde vom Stadtrat am 24.11.2022 zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger wurden per Schreiben vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 beteiligt. Im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Staßfurt Salzlandbote Nr. 507 vom 02.12.2022 wurde bekanntgemacht, dass die Verfahren im Zeitraum vom 12. Dezember 2022 bis 23. Dezember 2022 und vom 2. Januar 2023 bis 20. Januar 2023 öffentlich ausliegen. Auf Grund der COVID-19-Pandemie wurde die angeordnete öffentliche Auslegung des Planentwurfs) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.V.m. § 27 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ersetzt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Im Ergebnis wurden aufgrund benachbarter Landwirtschaftsbetriebe mittels Schall- und Geruchsgutachten untersucht, ob es Beeinträchtigungen beiderseits geben würde. Es fanden daraufhin verschiedene Abstimmungstermine sowohl mit den Betriebsinhabern als auch mit den zuständigen Behörden statt. Aufgrund der Hinweise der Bodenschutzbehörde wurde den Belangen der Altlastenthematik durch ein Bodenschutzgutachten nachgekommen.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt

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Verfahrensunterlagen


Behörden und TÖBs können die Unterlagen gemäß §4a (4) Satz 3 BauGB anfordern! Hierfür müssen Sie als Behörde oder TÖB registriert und angemeldet sein.

Dauer der Beteiligung: 28.08.2025 - 26.09.2025


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Einheitsgemeinde Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 - 981 262
Fax: 03925 - 981 269
stadtplanung@stassfurt.de