23669 Timmendorfer Strand

Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 B

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Westlich und südwestlich der Teehausbrücke, in einem Teilbereich seeseitig und landseitig der Strandallee, Gemarkung "Klein Timmendorf" (Flur 2).

Verfahrensort:
23669 Timmendorfer Strand

Rechtsgrundlage:
§ 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; ihr ist hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Verfahrensbeschreibung:
Ziel und Zweck der Planung: Um den Straßenzug als stimmig gestaltete Fläche wahrnehmen zu können, sollen baugestal-terische Festsetzungen aufgenommen werden. Insbesondere die Höhen, die GRZ/GFZ und die Eingrünung sollen angepasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, Hotelstandorte zu si-chern, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19.1 baulich vorhanden sind bzw. für die eine aktenkundige Genehmigung als Hotelbetrieb ermittelt werden konnte. Küchen sollen in den Ferienwohnungen/Apartments künftig zugelassen und in den Hotelzimmern weiterhin ausgeschlossen werden. Wesentliche Auswirkungen: Vermeidung von Leerstand mit der Prämisse der Innenentwicklung, Anpassung der Durch-grünung und einer einheitlichen städtebaulichen Gestaltung im Geltungsbereich. Verfahren: Der Bauausschuss hat das „beschleunigte Verfahren“ nach § 13 a BauGB beschlossen. Ge-mäß § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfah-ren aufgestellt werden. Umweltprüfung/Umweltbericht: Nach § 13 a Abs. 3 Nr.1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Der Bauausschuss hat die vorgenannten Verfahrenser-leichterungen beschlossen und davon wird Gebrauch gemacht. Die bestehenden, artenschutzrechtlich relevanten und ortsbildprägenden Bäume, mit der Ar-tenvielfalt, wurden von einem Landschaftsarchitekturbüro, mit Stand vom 24.09.2025, über mehrere Wochen beobachtet und geprüft. Somit wird die Durchgrünung des Gebiets weiter-hin gesichert und die bisherigen Festsetzungen des Baumbestandes aktualisiert. Der Umgang mit den Fledermausquartieren wurde in der Begründung aufgenommen.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Gemeinde Timmendorfer Strand
Postanschrift: Strandallee 42, Außenstelle Bauamt/Auslegung: Poststr. 35
23669 Timmendorfer Strand

Verfahrensbeauftragter (§ 4b BauGB)
PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
Karte verkleinern

Dauer der Beteiligung: 11.12.2025 - 15.01.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
Tel.: 04521 83 03 991
Fax: 04521 83 03 993
stadt@planung-kompakt.de