23669 Timmendorfer Strand

Neuaufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 73

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Ein Gebiet auf der Strandpromenade, nördlich des Saunarings, östlich der Kurpromenade und westlich der Ostsee – Trinkkurhalle

Verfahrensort:
23669 Timmendorfer Strand

Rechtsgrundlage:
Erneute Auslegung des Bauleitplanes und Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4a (3) BauGB nach Änderungen oder Ergänzungen in dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 ohne sachliche Einschränkungen bezüglich der Stellungnahmen

Verfahrensbeschreibung:
Ziel und Zweck der Planung: Planungsziel ist die Schaffung eines neuen Anziehungspunktes, der touristische Informationen und kulturelle Veranstaltungen in der Trinkkurhalle verbindet und durch Gastronomie in prominenter Lage im Zentrum von Timmendorfer Strand ergänzt. Eingriffe in die Düne sollen weitgehend vermieden und die Düne selbst zu einer typischen „Weißdüne“ fortentwickelt werden. Die im Ursprungsplan getroffenen Festsetzungen für Außengastronomie auf einem Holzpodest entfallen vollständig. Der Baumbestand um das denkmalgeschützte Gebäude und auf der Düne soll nicht beeinträchtigt werden. Wesentliche Auswirkungen: Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden durch die Planung nicht nach-haltig beeinträchtigt. Das geplante Gebäude wird auf einer langjährig als Kinderspielplatz ge-nutzten Fläche ohne hohe ökologische Wertigkeiten errichtet. Lediglich für einen kleinen Steg, der über die Düne zur Strandlounge führt, entstehen Eingriffe in das wertvolle Biotop „Düne“. Sämtliche Eingriffe werden vollständig ausgeglichen. Das Landschaftsbild wird ebenfalls nicht beeinträchtigt, da dieses wesentlich durch die umliegend vorhandenen deutlich höheren Bestandsgebäude geprägt ist. Die untere Naturschutzbehörde hat zu den Biotopvorschriften und zum Gewässerschutzstreifen Befreiungen erteilt. Die Befreiungen sind an folgende Bedingung geknüpft: „Der Bebauungsplan Nr. 73 soll seeseitig der Strandpromenade aufgehoben werden. Das Aufhebungsverfahren wird parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 durchgeführt.“ Folgende Unterlagen können im Zuge des Beteiligungsverfahrens, in der Fassung vom 10.09.2026, eingesehen werden: • Planzeichnungsentwurf (Teil A) • Textteil (Teil B) • Begründung mit Umweltbericht unter Ziffer 5, (Schutzgüter Boden (Eingriff, Ausgleichsbilanzierung), Schutzgüter Tiere (Vögel, Fledermäuse), Kulturgut (Denkmal Trinkkurhalle, Bodendenkmäler), Pflanzen) • Biotoptypen-Kartierung (Schutzgut Pflanzen), • Alle eingereichten und abgewogenen Stellungnahmen der Bürger und der Behörden/Träger öffentlicher Belange mit der Beschlussfassung vom 10.09.2026 Verfahren: Das Bauleitplanverfahren wird im sog. „Regelverfahren“ durchgeführt. Umweltprüfung/Umweltbericht: Der Umweltbericht kann in der Begründung unter der Ziffer 5 eingesehen werden. Bekanntmachung: Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich auf der Internetseite B-Planpool unter dem Link https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Timmendorfer%20Strand/karte, „Beteiligungsverfahren“ eingestellt. Der Link ist auch über die Homepage der Gemeinde abrufbar: https://www.timmendorfer-strand.org/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB, besteht noch folgende Zugangsmöglichkeit, gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Die Beteiligung der Öffentlichkeit, findet auch im Rahmen einer Auslegung statt. Die aktuellen Unterlagen liegen in der Zeit vom 08.10.2026 bis 18.11.2026 in der Außenstelle des Rathauses, im Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz (Zimmer 1.04 und Flur), der Gemeinde Timmendorfer Strand, Poststraße 35, 23669 Timmendorfer Strand, während folgender Öffnungszeiten, öffentlich aus: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch geschlossen Natürlich ist eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit nach telefonischer Rücksprache möglich. Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB: Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per E-Mail möglich: s.suske@timmendorfer-strand.org • Bei Bedarf können Stellungnahmen auch noch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 73, 1. Änderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 73, 1. Änderung nicht von Bedeutung ist. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Gemeinde Timmendorfer Strand
Postanschrift: Strandallee 42, Außenstelle Bauamt/Auslegung: Poststr. 35
23669 Timmendorfer Strand

Verfahrensbeauftragter (§ 4b BauGB)
Planungsbüro Ostholstein
Andreas Nagel
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau
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Dauer der Beteiligung: 08.10.2026 - 18.11.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

Planungsbüro Ostholstein
Andreas Nagel
Tremskamp 24
23611 Bad Schwartau
info@ploh.de