23669 Timmendorfer Strand

Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 16B

Plangebietsbezeichnung (kurz):
Gebiet westlich und südwestlich der Teehausbrücke, in einem Teilbereich seeseitig und landseitig der Strandallee, Gemarkung "Klein Timmendorf"

Verfahrensort:
23669 Timmendorfer Strand

Rechtsgrundlage:
§3 (2) BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit, Veröffentlichung des Entwurfes der Bauleitplanung mit Begründung und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet mit der Möglichkeit, Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abzugeben.

Verfahrensbeschreibung:
Ziel und Zweck der Planung: Das vorrangige Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Sicherung einer geordneten, zukunfts-fähigen und städtebaulichen Entwicklung im Plangebiet sowie die Behebung bestehender planungsrechtlicher Missstände. Küchen sollen in den Ferienwohnungen künftig zugelassen werden. In diesem Zusammenhang sollen die Höhen angepasst, die GRZ/GFZ erhöht und die Eingrünungen einheitlich gestaltet werden. Wesentliche Auswirkungen: Durch gezielte textliche Festsetzungen soll eine belebte und publikumswirksame Nutzung landseitig dauerhaft gesichert werden. Im Verfahren werden die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für eine geordnete Nachverdichtung sowie eine harmonische und grünordnerische Ortsbildgestaltung geschaffen. Dies entspricht dem gesetzlichen Grundsatz gem. § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB. In Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro wurden auch Baumgruppen gesi-chert. Diese sollen eine echte Funktion für die Tierwelt und das Regenwasser übernehmen. Das Gesamtbild des Straßenzugs wird dadurch optisch und ökologisch aufgewertet. Verfahren: Der Bauausschuss hat das „beschleunigte Verfahren“ nach § 13 a BauGB, ohne Durchfüh-rung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, beschlossen. Folgende Unterlagen können im Zuge des Beteiligungsverfahrens, in der Fassung vom 10.09.2026, eingesehen werden: * Planzeichnungsentwurf (Teil-A) mit Textteil (Teil-B) * Begründung mit artenschutzrechtlicher Beurteilung * Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit Beschlussfassung Umweltprüfung/Umweltbericht: Nach § 13 a Abs. 3 Nr.1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Der Bauausschuss hat die vorgenannten Verfahrenser-leichterungen beschlossen und davon wird Gebrauch gemacht. Bekanntmachung: Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digita-len Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zwei-ter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich auf der Internetseite B-Planpool unter dem Link https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Timmendorfer%20Strand/karte, „Beteiligungsverfahren“ eingestellt. Der Link ist auch über die Homepage der Gemeinde abrufbar: https://www.timmendorfer-strand.org/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB, besteht noch folgende Zugangsmöglichkeit, gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Die Beteiligung der Öffentlichkeit, findet auch im Rahmen einer Auslegung statt. Die aktuellen Unterlagen liegen in der Zeit vom 08.10.2026 bis 18.11.2026 in der Außenstelle des Rathauses, im Fachdienst Bauverwaltung und Umweltschutz (Zimmer 1.04 und Flur), der Gemeinde Timmendorfer Strand, Poststraße 35, 23669 Timmendorfer Strand, während folgender Öffnungszeiten, öffentlich aus: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch geschlossen Natürlich ist eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit nach telefonischer Rücksprache möglich. Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB: Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungs-frist abgegeben werden. • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermitt-lung von Stellungnahmen ist per E-Mail möglich: s.suske@timmendorfer-strand.org • Bei Bedarf können Stellungnahmen auch noch schriftlich oder während der Dienst-stunden zur Niederschrift abgegeben werden. Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abge-geben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 16B unberück-sichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 16B nicht von Bedeutung ist. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab-geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit aus-liegt.

Verfahrensführende Verwaltung (§ 2 Abs.1 BauGB)
Gemeinde Timmendorfer Strand
Postanschrift: Strandallee 42, Außenstelle Bauamt/Auslegung: Poststr. 35
23669 Timmendorfer Strand

Verfahrensbeauftragter (§ 4b BauGB)
PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
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Dauer der Beteiligung: 08.10.2026 - 18.11.2026


Verfahrensadresse für Informationen und Stellungnahmen während der Beteiligung:

PLANUNG kompakt STADT
Frau Gabriele Teske
Röntgenstraße 1
23701 Eutin
Tel.: 04521 83 03 991
Fax: 04521 83 03 993
stadt@planung-kompakt.de